Allgemeine
Geschäftbedingungen
ALLGEMEINES
Für die Lieferung unserer Waren sind
ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
ANGEBOT
Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt,
daß die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Autragsdaten
unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere
Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht,
Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht
eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
PREISE
Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich
anders vermerkt, netto und in EURO angegeben. Der jeweils
gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet.
Unsere Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe
herrschenden Marktsituation. Preisänderungen für
die zur Herstellung benötigten Materialien sowie die
sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt
der Angebotsabgabe und dem der Auftragserteilung erfolgen,
können zu Preisänderungen führen. Skizzen,
Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind,
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
ÄNDERUNGEN
Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während
der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe
oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren,
werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz
wie auch bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen
werden separat und nach Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt
auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck Änderungen
verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige
Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes
führen.
ZAHLUNG
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer)
ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von zehn Kalendertagen
nach Rechnungsdatum gewähren wir zwei Prozent Skonto
auf den Rechnungsbetrag. Dieser Skontoabzug ist nicht anwendbar
auf in der Rechnung gesondert ausgewiesene Kosten für
Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher oder mündlicher
Vereinbarung und sonstiger ohne Skontogewährung angenommen.
Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber, sie sind
vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige
Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung
des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern
uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Bereitstellung
größerer Papier- und Kartonmengen, besonderer
Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung
verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches
wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder
bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung
und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch
zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten
Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht
ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei,
die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post,
Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.) vorzunehmen.
Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber
mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haften wir
nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg.
Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Liefertermine sind nur gültig, wenn
sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Ist
der Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung
des Liefertermins der Schriftform. Für Überschreitung
der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen
und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen
ist die Druckerei nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug,
der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann
Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes
(Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material)
verlangen. Betriebsstörungen sowohl in unserem
Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers insbesondere
durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder durch
sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen
nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen
Fällen entstehen, haften wir nicht.
BEANSTANDUNGEN
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit
der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder
anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur
weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb
einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte
Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung
nicht zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend
gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb
von sechs Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen
hat, bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen
werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluß anderer
Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten
und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder uns
oder einem unserer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,
unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, es wird uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand,
so haften wir nicht für dabei verursachte Beeinträchtigungen
des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Mängel eines Teiles der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen
Andrucken und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall
sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche
gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
LIEFERMENGE
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn
Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet
werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter
1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf zwanzig Prozent,
bei unter 2000 kg auf fünfzehn Prozent.
VERPACKUNG UND VERSAND
Die für Versandarbeiten zusätzlichen
Verpackungsmaterialien aus Papier, Folie oder Pappe werden
zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Wird der Versand bzw. Transport auf Europaletten gewünscht,
so werden Europaletten dann kostenlos zur Verfügung
gestellt, wenn im Austausch dafür gleichwertige Paletten
vom Kunden oder dem Empfänger der Ware zur Verfügung
gestellt werden. Andere Verpackungsmaterialien, wie Kisten
und Paletten, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, aber
nicht zurückgenommen.
URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme, Lithografien,
Klischees, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen
bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder
in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und
separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht
ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch
die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber
hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das
Recht der Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren,
zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen
der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem bleibt,
vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser
Recht. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung
ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus
der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An
den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns
ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369
HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VERPACKUNGSMATERIAL UND ABFÄLLE
Bei Lieferung des zu verarbeitenden Materials
durch den Auftraggeber bleiben Verpackungsmaterial und Abfälle,
die durch Beschnitt, Ausstanzungen oder sonstige Produktionsvorgänge
entstehen, unser Eigentum. Das gleiche gilt für die
Zuschußbögen bei Druckaufträgen, für
die uns vom Auftraggeber das zu bedruckende Material angeliefert
wurde.
Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für
die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge und
Qualität. Bild und Druckvorlagen, Rohstoffe, Druckträger
und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unterlagen, Lithografien,
Satzfilme, Stanzformen u.ä. werden nur dann in der
Druckerei aufbewahrt, wenn die Dauer der Aufbewahrung mit
dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist. Ist
keine Vereinbarung getroffen, oder die vereinbarte Frist
überschritten, kann eine Haftung für in der Druckerei
verbleibende Gegenstände aus einem abgeschlossenen
Auftrag von uns nicht übernommen werden. Die vorstehend
bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin
pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften
wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen
die zur Aufbewahrung genannten Gegenstände versichert
werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst
zu besorgen.
PERIODISCHE ARBEITEN
Periodische Arbeiten, Verträge über
regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, können
nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß
eines Monats gekündigt werden.
IMPRESSUM
Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen,
mit Zustimmung des Auftraggebers, in geeigneter Form auf
unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung
nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes, nachweisbares
Interesse hat.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Urkundenprozeß ist Erfurt, wenn beide Vertragspartner
Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Durch etwaige Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.